Dekoration der Ehrenkämmerer des Heiligen Hauses von Loretto
© Jörg C. Steiner
Seit dem Jahre 1888 verleiht der Vorsitzende der Kongregation von Loretto mit ausdrücklicher Billigung des Papstes das sogenannte Loretto-Kreuz. Männer, als auch Frauen, die mit dieser Verleihung geehrt werden führen den Titel eines Ehrenkämmerers bzw. Ehrendame des Heiligen Hauses von Loretto und kommen darüber hinaus in den Genuß zahlreicher geistlicher Gnaden. Kardinal Hyginus Eugene schreibt in seinem Buch 1983, dass die Verleihungen dieser Dekoration kürzlich eingestellt worden seien - es wäre also denkbar, dass auch diese Dekoration, ebenso wie das Lateran-Kreuz, der "Untersagungs-Wut" von Papst Paul VI. zum Opfer gefallen ist.
Vorgeschichte
Die Legende des Heiligen Hauses von Loretto erfordert von den katholischen Gläubigen schon eine gehörige Portion Glauben, demnach wurde über dem Haus, in dem die Geburt Christi verkündet worden war, nach der Himmelfahrt Mariens eine Kapelle errichtet, in der die Aposteln ihre Gottesdienste hielten. Bei der Eroberung des Heiligen Landes im Jahre 1021 kam das Heilige Haus auf wundersame Weise nach Tersatto in Dalmatien und wurde von dort am 10. Dezember 1294 durch Engel in die Gegend von Ancona (Italien) auf einen Hügel gebracht, der wegen seinem starken Bewuchs mit Lorbeeren Loretto genannt wurde. Seither wird in der katholischen Welt das Heilige Haus dort verehrt. (All jene, die schon immer gezweifelt haben wie die Heilige Vorhaut von Jesus von Palestina nach Charroux (Frankreich) gelangt sein mag, mögen angesichts dieser Geschichte von nun an beschämt schweigen.)
Doch weiter mit besser belegbaren Details. Papst Sixtus IV. befreite das Heilige Haus von der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs von Recanati und unterstellte die Personen, die die Interessen des Heiligen Hauses wahrten, der unmittelbaren Gerichtsbarkeit des Apostolischen Stuhles. Papst Leo X. ließ die Kollegialkirche von Loretto errichten, erneuerte das vorige Privileg und dehnte es auch auf die Pilger aus, solange sie sich am Wallfahrtsort befänden. Papst Sixtus V. gründete 1586 einen Ritterorden (Orden der Ritter von Loretto) dessen Aufgabe es war die Wegelagerer zu bekämpfen, die seit einiger Zeit die Umgebung des Heiligtums und die Pilger der Romagna belästigten. Diese Aufgabe scheinen sie sehr effizient gelöst zu haben, den bereits 1588 wurde der Orden als Ritterorden aufgelöst und nur noch auf die Domkapitulare des Heiligen Hauses von Loretto beschränkt. Außerdem errichtete dieser Papst das Bistum Loretto am 9. Februar 1592, indem er "aeque principaliter" das Bistum Recanati damit vereinigte und die Grenzen der bischöflichen Gerichtsbarkeit und des Kardinal-Protektors vom Heiligen Hause festsetzte. Papst Paul V. bestätigte diese Grenzziehung durch die Bulle "Divina disponente clementia" vom 14. Juli 1620. Papst Innocenz XII. hob das Kardinalprotektorat durch die Bulle "Sacrosancta Redemptoris" vom 9. April 1698 auf und unterstellte das Heiligtum unmittelbar dem Heiligen Stuhl, indem er zugleich eines besondere Kongregation von Kardinälen mit seiner Stellvertretung beauftragte. Der Kardinal-Staatssekretär "pro tempore" wurde Präfekt dieser Kongregation, die sich "Lauretanische Kongretation" nannte. Diese wurde durch die Konstitution "Sapienti consilio" von Papst Pius X. am 29. Juni 1908 mit der Konzilkongregation vereinigt, wo sie jedoch weiter als besondere Loretto-Kongregation bestand.
Stiftung und Verleihung
Zur Erinnerung an die Umwandlung des Ritterordens in ein Kapitelabzeichen erlaubte der Vatikan dem Bischof von Loretto am 26. November 1888 geeignete Personen nach Bezahlung einer entsprechenden Spende oder sonstiger Verdienste um das Heiligtum als "Ehrenkämmerer" bzw. "Ehrendamen des Heiligen Hauses von Loretto" aufzunehmen und ihnen entsprechend der höhe ihrer Verdienste bzw. Spenden ein mehrstufiges Ehrenkreuz zu verleihen. Das Ehrenkreuz gleicht dem der Kapitulare, doch während diese das Kreuz an einer Kordel um den Hals tragen, tragen die Ehrenkämmerer 1.Klasse es in der Art der Kommandeure an einem Band um den Hals, die Abzeichen 2. und 3. Klasse werden an einem Band wie Ritterkreuze auf der Brust getragen.
Außer der Ehre dieses Abzeichen tragen zu dürfen erhalten die Ausgezeichneten noch folgende Geistliche Gnaden, die im Breve vom 3. Juli 1883 festgelegt worden sind und durch Papst Pius X. durch das Breve vom 21. Juli 1906 ergänzt worden sind:
1.) Vollkommener Ablass am Tage der Aufnahme beim Empfang der Heiligen Sakramente. |
2.) Vollkommener Ablass und Apostolischer Segen in articulo mortis für alle Ausgezeichneten laut Bewilligung des Papstes Pius X. |
3.) Vollkommener Ablass beim Empfang der Heiligen Sakramente an allen Feiertagen Unseres Herrn und an allen Marienfesttagen, außerdem an jedem 10. des Monats zur Erinnerung an den 10. Dezember 1294. |
4.) Ein Ablass von 300 Tagen (täglich einmal), wenn die Medaille der Mutter-Gottes mit den Worten geküsst wird: "Mutter-Gottes von Loretto, bitte für uns" |
5.) Die Inhaber des Loretto-Kreuzes nehmen auch an allen Ablässen, Gebeten und guten Werken des Heiligen Hauses, der Basilika von Loretto und des Kapuzinerordens teil. |
6.) Alle diese Ablässe gelten auch für die Armen Seelen. |
7.) Jeden Abend am Altar der Verkündigung: Rosenkranz, Litanei- und Sakraments-Segen. |
8.) 120 Messen, die im Heiligen Haus gelesen werden, und zwar für die lebenden und verblichenen Lorettokreuz-Inhaber. |
Gestaltung der Dekoration
Das Abzeichen besteht aus der Medaille des alten Ritterordens mit dem Bilde der Muttergottes von Loretto, welche in ein achtspitziges goldenes Kreuz eingefügt ist. Die Rückseite des Kleinodes trägt die Inschrift: "VIRIS LECTISSIMUS QUIBUS CORDI EST DECOR DOMUS LAURETANAE" oder "FEMINIS LECTISSIMUS QUIBUS CORDI ... " oder "BENEMERENTIBUS QUIBUS CORDI ... ". Zwischen den vier Armen des Kreuzes windet sich ein goldenes Band. Bei der 1. und 2. Klasse sind die Kreuzarme blau und das Mittelmedaillon weiß emailliert, die 3. Klasse ist ganz aus Goldbronze gefertigt.
Das Halsband für die 1. Klasse ist in den Farben Lorettos - Weiß/Hellblau/Weiß - gedrittelt, wobei durch die weißen Seitenstreifen jeweils ein dünner gelber Mittelstreifen verläuft. Das Band für die 2. und 3. Klasse hat vier rote Streifen, wovon zwei Streifen den Rand ausmachen; dann sechs weiße Streifen, von denen ja zwei durch einen roten Streifen und die mittleren zwei durch einen himmelblauen Streifen geteilt werden, während die äußeren zwei Streifen durch einen gelben Streifen getrennt sind. Hört sich komplizierter an, als es ist, man könnte auch sagen, das Band gleicht dem des päpstlichen "Pro Ecclesia et Pontifice"-Kreuz nur hat es in der Mittel einen Mittelstreifen (weiß/hellblau/weiß) in den Farben von Loretto.
Geistlicher um 1910 mit Loretto-Kreuz | Loretto-Kreuz 1.Klasse - Zeichnung von 1932/33 |
Loretto-Kreuz 2.Klasse - Vorder- und Rückseite | Loretto-Kreuz 3.Klasse für Damen |
Quellen & Literatur: |
Gustav Adolf Ackermann; Ordensbuch sämmtlicher in Europa blühender und erloschener Orden und Ehrenzeichen; Annaberg 1855 |
Frédéric Guigue de Champvans de Farémont; Histtoire et Législation des Ordres de Chevalerie Marques D'Honneur et Médailles du Saint-Siége; 2 Bände, Paris 1932/33 |
Hyginus Eugene Cardinale; Orders of Knighthood Awards and The Holy See; G.B. 1983 |